Mit dem Wohnflächenrechner berechnen Sie die Wohnfläche Ihrer Wohnung oder Ihres Hauses nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV), auch unter Dachschrägen und mit Gauben. Sie legen beliebig viele Räume an, geben Länge, Breite, Kniestock und Dachneigung ein, und der Rechner teilt jede Fläche automatisch nach lichter Höhe auf: ab 2 Metern zählt sie voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte, darunter gar nicht. Balkone, Terrassen, Wintergärten, niedrige Decken und Abzüge für Treppen oder Schornsteine sind ebenfalls berücksichtigt.
Unter dem Rechner erfahren Sie, welche Regeln für die Wohnflächenberechnung gelten, wie eine Gaube die Wohnfläche verändert und welche Fehler häufig zu falschen Zahlen führen.
So benutzen Sie den Wohnflächenrechner
Legen Sie für jeden Raum eine eigene Zeile an und wählen Sie die Art des Raums. Für Wohnräume stehen alle Felder zur Verfügung:
- Länge und Breite: lichte Maße zwischen den fertigen Wandoberflächen, also einschließlich Putz. Die Länge ist die Seite parallel zur Traufe, die Breite die Seite quer dazu.
- Dachschräge: keine, an einer Seite oder an beiden Seiten des Raums.
- Kniestock: die lichte Höhe an der Außenwand, gemessen vom fertigen Fußboden bis zur Unterseite der Dachschräge.
- Dachneigung: der Winkel der Dachschräge in Grad.
- Decke oder Kehlbalken: Liegt die Decke unter 2 Metern, etwa in einem Spitzboden, zählt die Fläche darunter nur zur Hälfte oder gar nicht.
- Gauben: Anzahl, lichte Breite und lichte Höhe in der Gaube.
- Abzüge: Flächen, die nach WoFlV nicht zur Grundfläche gehören, etwa eine Treppe mit mehr als drei Steigungen.
Für jeden Raum zeichnet der Rechner einen Schnitt mit den drei Höhenzonen. Unten erhalten Sie eine Raumliste mit Grundfläche, den Anteilen je Höhenzone und der Wohnfläche. Mit Tabelle kopieren übernehmen Sie die Liste direkt in Excel oder ein Textdokument, mit Drucken erhalten Sie ein Blatt mit allen Räumen und Skizzen.

Welche Regeln gelten für die Wohnflächenberechnung?
Für frei finanzierten und geförderten Wohnraum in Deutschland ist meist die Wohnflächenverordnung maßgeblich. Sie legt fest, welche Flächen zur Wohnfläche gehören und mit welchem Anteil sie zählen. Die Grundfläche wird nach den lichten Maßen zwischen den Bauteilen ermittelt, ab der Vorderkante der Bekleidung, also einschließlich Putz.
| Fläche | Anrechnung nach WoFlV |
|---|---|
| Raumteile mit mindestens 2 m lichter Höhe | 100 % |
| Raumteile mit 1 m bis unter 2 m lichter Höhe | 50 % |
| Raumteile unter 1 m lichter Höhe | 0 % |
| unbeheizbare Wintergärten, Schwimmbäder und ähnliche geschlossene Räume | 50 % |
| Balkone, Loggien, Dachgärten und Terrassen | in der Regel 25 %, höchstens 50 % |
| Zubehörräume wie Keller, Waschküche, Heizungsraum, Garage | 0 %, sie gehören nicht zur Wohnfläche |
Neben der WoFlV gibt es die DIN 277, die Grundflächen von Gebäuden für Baukosten und Gewerbe beschreibt und nicht nach Raumhöhe kürzt. In Österreich und der Schweiz gelten eigene Regeln. Den Unterschied der Begriffe erklärt der Ratgeber Wohnfläche und Nutzfläche: Unterschied erklärt.

Wohnfläche unter Dachschrägen berechnen
Unter einer Dachschräge steigt die lichte Höhe von der Außenwand zur Raummitte an. Entscheidend ist, wo die Höhe 1 Meter und 2 Meter erreicht. Diese Abstände berechnen Sie aus dem Kniestock k und der Dachneigung:
Abstand der Höhenlinie h von der Wand = (h – k) / tan(Dachneigung)
Ein Beispiel: Ein Zimmer im Dachgeschoss ist 4,50 Meter lang und 4,20 Meter breit, hat also 18,90 Quadratmeter Grundfläche. An einer Seite liegt die Dachschräge mit 40 Grad Neigung, der Kniestock ist 1,00 Meter hoch.
- Die 1-Meter-Linie liegt direkt an der Wand, denn der Kniestock ist bereits 1 Meter hoch. Es gibt also keine Fläche unter 1 Meter.
- Die 2-Meter-Linie liegt (2,00 – 1,00) / tan 40° = 1,19 Meter von der Wand entfernt.
- Fläche zwischen 1 und 2 Metern: 4,50 × 1,19 = 5,36 Quadratmeter, davon zählt die Hälfte, also 2,68 Quadratmeter.
- Fläche ab 2 Metern: 18,90 – 5,36 = 13,54 Quadratmeter, sie zählt voll.
Die Wohnfläche beträgt damit 13,54 + 2,68 = 16,22 Quadratmeter. Von der Grundfläche gehen also 2,68 Quadratmeter verloren. Je niedriger der Kniestock und je flacher das Dach, desto größer wird dieser Verlust. Weitere Beispiele zeigt der Ratgeber Wohnflächenberechnung bei Dachschrägen.
Wie viel Wohnfläche bringt eine Gaube?
Eine Gaube hebt die lichte Höhe auf ihrer Breite an. Ist sie innen mindestens 2 Meter hoch, zählt die Fläche darunter voll, auch dort, wo vorher die Dachschräge lag. Bekommt das Zimmer aus dem Beispiel eine Gaube mit 1,80 Metern lichter Breite und 2,20 Metern lichter Höhe, fällt auf dieser Breite die halb angerechnete Zone weg: 1,80 × 1,19 = 2,15 Quadratmeter zählen nun voll statt zur Hälfte. Die Wohnfläche steigt von 16,22 auf 17,29 Quadratmeter. Der Rechner nimmt dabei an, dass die Gaube von der Außenwand bis zum Hauptdach durchgehend gleich hoch ist. Welche Gaubenformen es gibt, lesen Sie im Ratgeber Welche Dachgauben-Arten gibt es?

Was nicht zur Wohnfläche zählt
Nach § 3 WoFlV gehören einige Flächen nicht zur Grundfläche, auch wenn sie innerhalb eines Raums liegen. Tragen Sie diese im Rechner als Abzug ein:
- Treppen mit mehr als drei Steigungen und ihre Treppenabsätze
- Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen, wenn sie höher als 1,50 Meter sind und ihre Grundfläche mehr als 0,1 Quadratmeter beträgt
- Türnischen
- Fenster- und offene Wandnischen, die nicht bis zum Fußboden reichen oder bis zum Fußboden reichen und höchstens 0,13 Meter tief sind
Mitgerechnet werden dagegen zum Beispiel Fußleisten, fest eingebaute Öfen, Herde, Bade- oder Duschwannen, Einbaumöbel und frei liegende Installationen. Ob ein Flur oder Treppenhaus zählt, erklärt der Ratgeber Zählt Flur und Treppenhaus zur Wohnfläche?

Häufige Fehler bei der Wohnflächenberechnung
- Außenmaße statt lichter Maße: Wer mit Außenmaßen aus dem Plan rechnet, zählt die Wände mit und erhält eine zu große Fläche.
- Dachschrägen voll angesetzt: Unter 2 Metern zählt die Fläche nur zur Hälfte, unter 1 Meter gar nicht.
- Kniestock außen gemessen: Für die Wohnfläche zählt die lichte Höhe innen, nicht die Höhe der Außenwand bis zum Dachansatz.
- Balkon zur Hälfte gerechnet: Der Regelfall ist ein Viertel, die Hälfte ist die Obergrenze. Wer mehr als ein Viertel ansetzt, sollte das begründen und in der Flächenaufstellung vermerken.
- Keller mitgezählt: Kellerräume außerhalb der Wohnung sind Zubehörräume und zählen nicht.
- Treppe nicht abgezogen: Eine Treppe mit mehr als drei Steigungen gehört nicht zur Grundfläche des Raums, in dem sie steht.
Häufige Fragen zum Wohnflächenrechner
Zählt die Fläche unter einer Dachschräge zur Wohnfläche?
Ja, aber anteilig. Nach WoFlV zählt sie ab 2 Metern lichter Höhe voll, zwischen 1 und 2 Metern zur Hälfte und unter 1 Meter gar nicht.
Wie werden Balkon und Terrasse angerechnet?
In der Regel zu einem Viertel ihrer Grundfläche, höchstens zur Hälfte. Ein Balkon mit 4,80 Quadratmetern bringt damit meist 1,20 Quadratmeter Wohnfläche.
Zählt der Keller zur Wohnfläche?
Nein. Keller, Waschküche, Heizungsraum und Garage sind Zubehörräume. Ein Kellerraum, der als Wohnraum genutzt wird und die bauordnungsrechtlichen Anforderungen dafür erfüllt, kann dagegen zählen.
Muss ich mit Rohbaumaßen oder Fertigmaßen rechnen?
Die WoFlV verlangt die lichten Maße ab Vorderkante der Bekleidung, also im fertigen Raum mit Putz. Wird nach einer Bauzeichnung gerechnet, muss diese die lichten Maße ergeben.
Ist das Ergebnis für Mietvertrag oder Verkauf verbindlich?
Der Rechner liefert eine nachvollziehbare Orientierung. Für Streitfälle, Förderanträge oder Verträge kann eine Berechnung durch einen Sachverständigen oder Architekten nötig sein.
Gilt der Rechner auch in Österreich und der Schweiz?
Nein. Er rechnet nach der deutschen Wohnflächenverordnung. In Österreich wird häufig nach ÖNORM B 1800 gerechnet, in der Schweiz nach SIA 416, mit jeweils eigenen Regeln.
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