Um beim Hausbau Steuern zu sparen, können verschiedene Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer abgesetzt werden. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass reine Neubauarbeiten nicht absetzbar sind. Stattdessen können Kosten für spätere Handwerkerleistungen und bestimmte Dienstleistungen nach dem Einzug geltend gemacht werden.
Grundlagen der Abschreibung beim Hausbau
Beim Hausbau unterscheidet man zwischen Neubau und Renovierung. Wichtig ist die Kenntnis der steuerlichen Begriffe wie der Absetzung für Abnutzung (AfA) und dem Handwerkerbonus. Die AfA bezieht sich hauptsächlich auf vermietete Immobilien, während der Handwerkerbonus für privat genutzte Immobilien relevant ist.
Steuerliche Absetzbarkeit bei Neubau
Bei einem Neubau sind die Baukosten selbst nicht steuerlich absetzbar. Dies gilt insbesondere für die reinen Bauarbeiten. Entscheidend ist der Zeitpunkt des Einzugs: Erst nach dem Einzug können bestimmte Handwerkerleistungen abgesetzt werden. Ein praktischer Tipp ist, möglichst früh einzuziehen und spätere Arbeiten als absetzbare Handwerkerleistungen zu planen.
Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Handwerkerbonus
Der Handwerkerbonus ermöglicht es, 20% der Arbeitskosten von Handwerkerleistungen, bis zu einem Höchstbetrag von 1.200 Euro pro Jahr, von der Steuer abzusetzen. Voraussetzungen hierfür sind eine detaillierte Rechnung, die die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist, und die unbare Zahlung der Rechnung.
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Neben Handwerkerleistungen können auch haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Dazu zählen Tätigkeiten wie Gartenarbeit, Reinigungsdienste oder Kinderbetreuung. Hierbei können ebenfalls 20% der Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro pro Jahr, abgesetzt werden. Auch hier gilt die Voraussetzung der unbaren Zahlung und einer detaillierten Rechnung.
Fallbeispiele und praktische Tipps
Beispiel Familie Schmidt
Familie Schmidt zieht im Juni in ihr neues Haus ein. Im Oktober lassen sie die Fassade von einem Maler streichen und im Dezember wird der Garten neu angelegt. Beide Leistungen werden getrennt abgerechnet und unbar bezahlt. Durch diese Maßnahmen können sie die Arbeitskosten für beide Handwerkerleistungen im Rahmen des Handwerkerbonus und der haushaltsnahen Dienstleistungen steuerlich geltend machen und so ihre Steuerlast reduzieren.
Weitere praktische Tipps umfassen die Planung und zeitliche Koordination der Arbeiten, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. So sollten größere Handwerkerarbeiten nach dem Einzug erfolgen, um den Handwerkerbonus nutzen zu können.
Steuerliche Absetzbarkeit bei vermieteten Immobilien
Anders als bei selbstgenutzten Immobilien können bei vermieteten Immobilien nicht nur Handwerkerleistungen, sondern auch die Baukosten selbst im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) abgesetzt werden. Dies bedeutet, dass die Baukosten über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschrieben werden können. Zusätzlich zu den AfA können sofort abzugsfähige Werbungskosten wie Zinsen, Verwaltungskosten oder Instandhaltungskosten geltend gemacht werden.
Fazit
Die wichtigsten Punkte zur steuerlichen Absetzbarkeit beim Hausbau umfassen die Nutzung des Handwerkerbonus und der haushaltsnahen Dienstleistungen sowie die spezifischen Absetzungen bei vermieteten Immobilien. Durch eine gezielte Planung und Einhaltung der Voraussetzungen können Bauherren und Immobilienbesitzer ihre Steuerlast erheblich reduzieren.