In 8 Schritten den Bauantrag stellen – der Ablauf

Das Wichtigste in Kürze

  • Inhalt eines Bauantrags: Vollständig ausgefülltes Formular, Bauzeichnung, Gebäudebeschreibung, Lageplan, Flächenberechnung, Entwässerungs- und Wasserversorgungsangaben, diverse Nachweise, ggf. Nachbarzustimmung.
  • Kosten: Etwa 0,5 % der Baukosten, z.B. ca. 1.000 Euro bei 200.000 Euro Projektvolumen.
  • Ablauf: Formular erhalten, ausfüllen und unterschreiben, alle Unterlagen beilegen, bei Baubehörde einreichen.
  • Tipps: Vorab prüfen, Vollständigkeit sicherstellen, Bauvoranfrage stellen, Nachbarzustimmung frühzeitig einholen, Gültigkeit beachten.
  • Bauen ohne Genehmigung: In manchen Fällen möglich, aber Risiken beachten.

Das Stellen eines Bauantrags ist ein wesentlicher Schritt auf dem Weg zum Traumhaus oder einem anderen Bauprojekt. Es handelt sich um einen formellen Prozess, der notwendig ist, um die Genehmigung von der zuständigen Baubehörde zu erhalten. Dieser Schritt entscheidet nicht nur darüber, ob gebaut werden darf, sondern auch, wie und was gebaut werden darf. Ein gründliches Verständnis des Ablaufs und der Anforderungen ist daher unerlässlich, um Verzögerungen oder Ablehnungen zu vermeiden.

In der Pro Version vom Plan7Architekt sind alle Funktionen enthalten, um Unterlagen für einen Bauantrag zu erstellen
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Die 8 Schritte: das gehört in den Bauantrag

Der Inhalt eines Bauantrags variiert je nach Bundesland und Art des Bauprojekts. Allgemein umfasst er jedoch folgende Elemente:

  1. Vollständig ausgefüllter Bauantrag: Dieser muss von Ihnen als Bauherr und Ihrem Architekten unterschrieben werden.
  2. Bauzeichnung: Eine detaillierte Zeichnung des geplanten Bauvorhabens, erstellt von einem Sachverständigen wie einem Architekten oder Bauingenieur.
  3. Beschreibung des Gebäudes: Eine umfassende Darstellung des zu errichtenden Gebäudes einschließlich technischer Details.
  4. Lageplan: Ein vom zuständigen Liegenschaftskataster ausgestellter Plan, der die genaue Lage des Baugrundstücks zeigt.
  5. Berechnung von Wohn- und Nutzfläche: Diese Angaben sind entscheidend für die Beurteilung der Bauausführung.
  6. Angaben zur Entwässerung und Wasserversorgung: Details zur geplanten Infrastruktur für Wasser und Abwasser.
  7. Nachweise: Je nach Projekt können diverse Nachweise erforderlich sein, wie zum Beispiel zum Brandschutz, zur Statik, zum Wärmeschutz oder auch ein Schallgutachten.
  8. Zustimmung der Nachbarn: In einigen Fällen kann die Zustimmung der Nachbarn erforderlich sein, um den Bauantrag zu vervollständigen.

Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Baubehörde über die spezifischen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu informieren.

Was kostet ein Bauantrag?

Die Kosten für einen Bauantrag können je nach Bundesland, Umfang des Bauprojekts und der Gebührenordnung variieren. Im Allgemeinen liegen die Kosten bei etwa 0,5 Prozent der gesamten Baukosten. Für ein Bauprojekt mit einem Volumen von 200.000 Euro würden somit ungefähr 1.000 Euro Gebühren für den Bauantrag anfallen. Bei kleineren Projekten, wie dem Bau einer Garage, ist häufig eine Mindestgebühr fällig.

Die Grundfläche kann im Plan7Architekt automatisch und manuell berechnet werden
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So stellen Sie einen Bauantrag

Der Prozess der Beantragung einer Baugenehmigung gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Erhalt eines Bauantragsformulars: Dieses erhalten Sie bei der zuständigen Baubehörde.
  2. Ausfüllen des Formulars: Der Bauantrag muss vollständig ausgefüllt und von Ihnen sowie dem Bauvorlageberechtigten unterschrieben werden.
  3. Einreichen der Unterlagen: Dem Bauantrag müssen alle erforderlichen Unterlagen in dreifacher Ausfertigung beigelegt werden.
  4. Abgabe des Antrags: Den fertigen Bauantrag können Sie persönlich bei der Baubehörde abgeben oder per Post versenden.

Es ist wichtig, sicherzustellen, dass alle benötigten Dokumente dem Antrag beiliegen, da fehlende Unterlagen zu einer Ablehnung führen können.

Bauen ohne Baugenehmigung

In Deutschland ist für die meisten Bauvorhaben eine Baugenehmigung erforderlich. Es gibt jedoch Ausnahmen, bei denen kleinere Bauvorhaben wie Gartenhäuser oder Garagen ohne Genehmigung errichtet werden dürfen. Die genauen Bestimmungen hierzu finden sich in den Landesbauordnungen der jeweiligen Bundesländer. Trotz der Möglichkeit, in bestimmten Fällen ohne Baugenehmigung zu bauen, trägt der Bauherr die Verantwortung dafür, dass alle Vorschriften und Regelungen eingehalten werden. Bei Nichtbeachtung können Bußgelder oder sogar der Abriss des Bauwerks drohen.

Räume können im Plan7Architekt sowohl in 2D als auch in 3D parallel geplant und bearbeitet werden
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5 Tipps: Worauf Sie beim Bauantrag achten sollten

Um den Prozess des Bauantrags zu vereinfachen und die Erfolgschancen zu erhöhen, sollten Sie folgende Tipps beachten:

  1. Vorabprüfung: Klären Sie mit der Baubehörde, ob für Ihr Vorhaben eine Baugenehmigung erforderlich ist.
  2. Vollständigkeit: Reichen Sie den Bauantrag vollständig mit allen geforderten Unterlagen ein.
  3. Bauvoranfrage: Bei Unsicherheiten bezüglich der Genehmigungsfähigkeit kann eine Bauvoranfrage hilfreich sein.
  4. Nachbarzustimmung: Holen Sie frühzeitig die Zustimmung der Nachbarn ein und legen Sie diese schriftlich bei.
  5. Gültigkeit der Baugenehmigung: Achten Sie darauf, dass die Baugenehmigung nicht verfällt, und beantragen Sie bei Bedarf eine Verlängerung.

Durch die Beachtung dieser Punkte kann der Ablauf des Bauantragsverfahrens erheblich erleichtert und beschleunigt werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQs) zum Thema Bauantrag

1. Muss jeder Bauantrag von einem Architekten erstellt werden?
Ja, in den meisten Fällen muss der Bauantrag von einem Architekten oder einem anderen Bauvorlageberechtigten erstellt und unterschrieben werden. Diese Fachleute gewährleisten, dass alle technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

2. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Bauantrags?
Die Bearbeitungszeit eines Bauantrags kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Auslastung der Baubehörde und der Komplexität des Bauvorhabens. Im Allgemeinen sollten Sie mit einer Bearbeitungszeit von mehreren Monaten rechnen.

3. Was passiert, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?
Bei Ablehnung eines Bauantrags haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Es ist ratsam, die Gründe für die Ablehnung genau zu prüfen und den Antrag entsprechend anzupassen oder zusätzliche Unterlagen beizufügen.

4. Können Bauanträge online eingereicht werden?
In einigen Regionen und Bundesländern ist die elektronische Einreichung von Bauanträgen möglich. Informieren Sie sich bei Ihrer lokalen Baubehörde über die verfügbaren Optionen.

5. Wie hoch sind die Gebühren für einen Bauantrag?
Die Gebühren für einen Bauantrag richten sich nach der Gebührenordnung des jeweiligen Bundeslandes und dem Umfang des Bauvorhabens. Als Faustregel gilt, dass die Kosten bei etwa 0,5 Prozent der gesamten Baukosten liegen.

6. Was ist der Unterschied zwischen einer Baugenehmigung und einer Baufreigabe?
Die Baugenehmigung ist die formelle Erlaubnis, mit dem Bauvorhaben beginnen zu dürfen. Eine Baufreigabe ist zusätzlich erforderlich und wird oftmals in Form eines “roten Punkts” erteilt, der an der Baustelle gut sichtbar anzubringen ist. Die Baufreigabe enthält spezifische Details zum Bauvorhaben und die Genehmigung, mit den Arbeiten zu beginnen.

7. Ist eine Baugenehmigung dauerhaft gültig?
Nein, Baugenehmigungen sind zeitlich befristet. Die Gültigkeitsdauer kann von einem bis zu vier Jahren reichen. Falls innerhalb dieser Zeit nicht mit dem Bau begonnen wird, erlischt die Baugenehmigung. Eine Verlängerung kann jedoch beantragt werden.

8. Können Nachbarn gegen einen Bauantrag Einspruch erheben?
Ja, in der Regel werden Nachbarn über das geplante Bauvorhaben informiert und haben die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Einsicht in die Bauunterlagen zu nehmen und gegebenenfalls Einspruch zu erheben.

9. Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag erforderlich?
Die erforderlichen Unterlagen können variieren, umfassen jedoch typischerweise den Bauantrag, Bauzeichnungen, eine Beschreibung des Bauvorhabens, den Lageplan, Berechnungen zur Wohn- und Nutzfläche, Angaben zur Infrastruktur sowie diverse Nachweise (z.B. zum Brandschutz).

10. Was bedeutet “Genehmigungsfreistellung”?
In einigen Fällen können bestimmte kleinere Bauvorhaben von der Genehmigungspflicht freigestellt sein. Dies bedeutet, dass für diese Projekte kein formeller Bauantrag gestellt werden muss, sondern lediglich eine Bauanzeige bei der zuständigen Baubehörde einzureichen ist. Die genauen Bestimmungen hierzu finden sich in den Landesbauordnungen.

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