Wohnflächenberechnung der Treppe im Grundriss

Die korrekte Berechnung der Wohnfläche einer Immobilie, insbesondere die Einbeziehung von Treppen, ist ein wesentlicher Aspekt sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Dieses Detail, das oft in Miet- und Kaufverträgen übersehen wird, kann erhebliche Auswirkungen auf die Bewertung einer Immobilie haben. In diesem Artikel widmen wir uns der spezifischen Fragestellung, wie die Fläche von Treppen im Grundriss korrekt in die Wohnflächenberechnung einfließt. Dieses Thema ist nicht nur für diejenigen relevant, die sich mit dem Kauf oder der Vermietung von Immobilien beschäftigen, sondern auch für Architekten, Bauingenieure und alle, die sich für die Details der Wohnraumgestaltung interessieren.

Grundlegende Begriffsdefinitionen

Um die Wohnflächenberechnung von Treppen im Grundriss korrekt durchführen zu können, ist es zunächst unerlässlich, zwei zentrale Begriffe zu definieren und voneinander abzugrenzen: die Wohnfläche und die Grundfläche. Diese Begriffe bilden das Fundament für das Verständnis der Berechnungsmethoden und sind entscheidend für die korrekte Anwendung der geltenden Normen.

Die Wohnfläche der Treppen wird im Plan7Architekt automatisch nach den eingestellten Normen berechnet
Die Wohnfläche der Treppen wird im Plan7Architekt automatisch nach den eingestellten Normen berechnet

Unterscheidung zwischen Wohnfläche und Grundfläche

Definition und Relevanz der Wohnfläche

Die Wohnfläche ist ein Begriff, der in der Immobilienbranche häufig verwendet wird. Sie bezieht sich auf die Fläche einer Immobilie, die tatsächlich bewohnt wird. Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt durch die Messung der gesamten Bodenfläche zwischen den Wänden und anderen aufrechten Bauelementen wie Außen- und Innenwänden, Türen und Fenstern. Diese Fläche ist entscheidend für die Bestimmung des Wertes einer Immobilie, sei es für Mietzwecke oder für den Verkauf. Eine exakte Ermittlung der Wohnfläche ist daher von großer Bedeutung, da sie direkte Auswirkungen auf den finanziellen Wert der Immobilie hat.

Definition der Grundfläche im Baurecht

Im Gegensatz zur Wohnfläche bezieht sich die Grundfläche im Baurecht auf die bebaute Fläche eines Grundstücks. Diese umfasst nicht nur die Wohnfläche, sondern auch die Fläche, auf der Wände und raumumschließende Elemente stehen. Die Grundfläche ist somit umfassender als die Wohnfläche und schließt diese ein. Sie ist besonders relevant für die Planung und Genehmigung von Bauvorhaben, da sie Aufschluss über die Ausnutzung eines Grundstücks gibt.

Wann zählt die Fläche einer Treppe zur Wohnfläche?

Die Einbeziehung der Treppenfläche in die Wohnflächenberechnung ist ein komplexes Thema, das von verschiedenen Normen und Richtlinien geregelt wird. Um zu bestimmen, wann und wie die Fläche einer Treppe zur Wohnfläche gezählt wird, ist es wichtig, die geltenden Normen zu verstehen und korrekt anzuwenden.

Wohnflächenberechnung der Treppe nach WoFlV

Die Wohnflächenberechnung von Treppen gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) ist ein spezifischer Aspekt, der besondere Aufmerksamkeit erfordert. Die WoFlV stellt klare Richtlinien auf, wie Treppen in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden sollen. Diese Richtlinien sind entscheidend, um eine korrekte und gerechte Berechnung der Wohnfläche zu gewährleisten.

Auflistung aller Nutzflächen im Plan7Architekt
Auflistung aller Nutzflächen im Plan7Architekt

Kriterien für die Einbeziehung von Treppen in die Wohnflächenberechnung

Anzahl der Treppenstufen

Ein zentrales Kriterium nach der WoFlV ist die Anzahl der Treppenstufen. Die Verordnung besagt, dass nur die Grundflächen von Treppen bei der Wohnflächenberechnung berücksichtigt werden, wenn die Treppe maximal drei Steigungen aufweist – also drei Stufen. Dies bedeutet, dass Treppen mit mehr als drei Stufen nicht in die Wohnflächenberechnung einfließen. Diese Regelung zielt darauf ab, eine faire und realistische Einschätzung der nutzbaren Wohnfläche zu gewährleisten.

Wohnflächenberechnung von Flächen unter Treppen

Neben der eigentlichen Treppe spielt auch der Raum unter Treppen eine wichtige Rolle in der Wohnflächenberechnung. Die Behandlung dieser Flächen ist in der Wohnflächenverordnung (WoFlV) spezifisch geregelt und erfordert eine genaue Betrachtung der jeweiligen Situation.

Detaillierte Erläuterung der Berechnungsmethoden abhängig von der lichten Höhe

Berechnung basierend auf der lichten Höhe

Die lichte Höhe – der vertikale Abstand zwischen der Fußbodenoberfläche und der Unterseite der Treppe – ist das entscheidende Maß für die Berechnung der Fläche unter Treppen. Die WoFlV legt folgende Kriterien für die Anrechnung dieser Flächen fest:

  1. Bei einer lichten Höhe von mehr als 2 Metern werden die Flächen unter der Treppe zu 100 Prozent zur Wohnfläche hinzugerechnet. Dies bedeutet, dass in Fällen, in denen der Raum unter der Treppe vollständig nutzbar ist, wie beispielsweise bei hohen Treppen in Eingangsbereichen, die gesamte Fläche in die Wohnflächenberechnung einfließt.
  2. Liegt die lichte Höhe zwischen 1 und 2 Metern, wird die Grundfläche unter der Treppe nur mit 50 Prozent angerechnet. Diese Regelung trägt dem Umstand Rechnung, dass solche Flächen nur eingeschränkt nutzbar sind, beispielsweise für Lagerzwecke.
  3. Beträgt die lichte Höhe weniger als 1 Meter, wird die Fläche unter der Treppe nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Solche Bereiche bieten in der Regel keinen praktischen Nutzwert für Wohnzwecke.

Behandlung von Treppenteilen wie Podesten

Ein weiterer wichtiger Aspekt sind Treppenteile wie Podeste. Diese werden in der Regel nicht zur Wohnfläche angerechnet, da sie primär der Erschließung dienen und nicht direkt als Wohn- oder Nutzfläche betrachtet werden können.

Nichtanrechnung von Treppen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen

Treppen, die sich in gemeinschaftlich oder öffentlich genutzten Treppenhäusern befinden, werden ebenfalls nicht in die Wohnflächenberechnung einbezogen. Dies liegt daran, dass solche Flächen nicht einer spezifischen Wohneinheit direkt zugeordnet werden können und somit nicht in die individuelle Wohnflächenberechnung einer Wohnung oder eines Hauses einfließen.

Automatische Berechnung und Einstellung der Treppen im Plan7Arhchitekt
Automatische Berechnung und Einstellung der Treppen im Plan7Arhchitekt

Wohnflächenberechnung nach DIN 277

Die DIN 277 ist eine weitere wichtige Norm, die für die Berechnung von Flächen im Bauwesen in Deutschland herangezogen wird. Während die Wohnflächenverordnung (WoFlV) speziell für die Berechnung von Wohnflächen relevant ist, bietet die DIN 277 eine umfassendere Perspektive, die insbesondere für die Baukostenermittlung und die Planung von Bedeutung ist.

Unterschiede zur WoFlV

Klassifizierung der Grundflächen

Ein wesentlicher Unterschied zwischen der DIN 277 und der WoFlV liegt in der Art und Weise, wie Grundflächen klassifiziert und berechnet werden. Die DIN 277 fokussiert sich auf die gesamte Netto-Grundfläche eines Gebäudes, einschließlich der Verkehrsflächen, zu denen auch Treppen gehören.

Wohnflächenberechnung der Treppe

Nach DIN 277 werden Treppenabsätze und Treppen unabhängig von der Anzahl der Steigungen als Teil der Verkehrsfläche betrachtet. Sie werden somit vollständig zur Netto-Grundfläche des Gebäudes gerechnet. Dies unterscheidet sich von der WoFlV, die eine Begrenzung auf Treppen mit maximal drei Steigungen vorsieht.

Wohnflächenberechnung von Flächen unter der Treppe

Auch für Raumteile unter Treppen legt die DIN 277 spezifische Kriterien fest. Die lichte Höhe ist auch hier entscheidend: Flächen über und unter 1,5 Meter Höhe werden gesondert erfasst. Raumteile unter der Treppe mit einer Höhe von über 1,5 Meter werden auf die Netto-Grundfläche angerechnet. Dies bietet eine differenzierte Sichtweise im Vergleich zur WoFlV, die eine Grenze von 1 Meter für die Anrechnung festlegt.

Praktische Anwendung der DIN 277

Die DIN 277 wird vor allem in der Bauplanung und bei der Kostenermittlung verwendet. Sie bietet eine einheitliche Grundlage für die Berechnung von Flächen und ist daher besonders für Architekten, Bauingenieure und Bauträger von Bedeutung. Die genaue Kenntnis dieser Norm ist entscheidend, um eine korrekte und faire Berechnung der Grundflächen eines Gebäudes sicherzustellen.

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