Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein zentraler Begriff im Bau- und Planungsrecht. Sie definiert, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Diese Kennzahl ist entscheidend für die Planung und Realisierung von Bauvorhaben, da sie die Bebauungsdichte eines Grundstücks direkt beeinflusst.
Was ist die Geschossflächenzahl?
Die Geschossflächenzahl setzt sich aus den Begriffen “Geschoss”, “Fläche” und “Zahl” zusammen. Sie ist in der Deutschen Baunutzungsverordnung und der DIN-Norm 277 geregelt und gibt an, wie viel Quadratmeter Stockwerksfläche pro Quadratmeter Grundstücksfläche gebaut werden dürfen. Dabei werden Keller und Dachgeschosse, sofern sie nicht als Vollgeschosse gelten, in der Regel nicht mitgerechnet. Die GFZ bestimmt somit das Verhältnis zwischen der Größe eines Gebäudes und der Größe des dazugehörigen Grundstücks.
Bedeutung und Anwendung der GFZ
Die Geschossflächenzahl ist ein wichtiges Steuerungsinstrument in der Stadtplanung. Sie dient dazu, eine zu dichte Bebauung zu verhindern und ein harmonisches Stadtbild zu gewährleisten. Die GFZ legt fest, wie intensiv ein Grundstück bebaut werden darf, und hat somit direkte Auswirkungen auf das Wohn- und Lebensumfeld in einem Baugebiet.
Berechnung der Geschossflächenzahl
Die Geschossflächenzahl (GFZ) wird berechnet, indem man die Geschossfläche eines Gebäudes durch die Größe des Grundstücks teilt.
Ein praktisches Beispiel: Angenommen, ein Gebäude hat eine Geschossfläche von 500 Quadratmetern und steht auf einem Grundstück, das 800 Quadratmeter groß ist. Die Berechnung der GFZ wäre dann wie folgt:
Geschossfläche in Quadratmeter / Grundstücksfläche in Quadratmeter = Geschossflächenzahl
Also: 500 / 800 = 0,625 GFZ
Das bedeutet, dass auf jedem Quadratmeter des Grundstücks 0,625 Quadratmeter Geschossfläche gebaut werden dürfen.
Berechnung der Geschossgesamtfläche
Die Berechnung der Geschossgesamtfläche erfolgt nach einer einfachen Formel: Grundstücksgröße multipliziert mit der Geschossflächenzahl ergibt die maximal zulässige Geschossgesamtfläche. Zum Beispiel, bei einer GFZ von 0,7 und einem 600 Quadratmeter großen Grundstück, darf die Geschossgesamtfläche maximal 420 Quadratmeter betragen. Diese Berechnung hilft Bauherren und Planern, die zulässige Größe eines Gebäudes im Voraus zu bestimmen.
Geschossflächenzahl im Bebauungsplan
Die GFZ ist in der Regel im Bebauungsplan des jeweiligen Baugebiets festgelegt. Sie wird als dimensionslose Größe in Dezimalzahlen angegeben und gilt für ein gesamtes Baugebiet. Die Baubehörde kann zusätzliche Bestimmungen zur Berechnung der GFZ festlegen, wie die Einbeziehung von Nicht-Vollgeschossen oder bestimmten Bauteilen.
Historische Entwicklung der GFZ
Die Geschossflächenzahl hat sich im Laufe der Zeit verändert. In den 1920er-Jahren wurde die GFZ beispielsweise staatlich auf 0,5 reduziert, um mehr Licht und Luft in die Städte zu bringen. Heute liegt die maximale GFZ für Neubauten meist zwischen 1,0 und 1,2, außer bei Hochhäusern, wo sie höher sein kann.
Praktische Bedeutung der GFZ für Bauherren
Für Bauherren ist die GFZ von großer Bedeutung, da sie die Größe und das Volumen eines Neubaus direkt beeinflusst. Ein Verständnis der GFZ hilft bei der Planung und Vermeidung von rechtlichen Problemen. Bauherren sollten sich frühzeitig mit der GFZ auseinandersetzen, um ihre Bauvorhaben entsprechend den Vorgaben zu planen.