Hausbau Notarkosten im Überblick

Dieser Artikel ist Teil der Artikel-Serie “Hausbau Kosten – ultimative Kosten Übersicht“.

Notarkosten fallen in Deutschland in der Regel bei fast jedem Immobilienerwerb an, egal ob beim Kauf eines Hauses oder beim Erwerb eines Grundstücks, auf dem ein Haus gebaut werden soll. Diese Kosten betragen üblicherweise zwischen 1,5 % und 2 % des Kaufpreises. Die genaue Höhe kann variieren, abhängig von der Komplexität des Vertrags, der Region und den individuellen Leistungen des Notars. Im Folgenden werden die wichtigsten Kostenpunkte, die beim Notar entstehen können, ausführlich erläutert.

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Die wichtigsten Notarkosten im Detail

Beurkundung des Kaufvertrags

Der Kaufvertrag für ein Haus oder Grundstück muss in Deutschland notariell beurkundet werden. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben, um sicherzustellen, dass beide Parteien den Vertrag verstehen und freiwillig zustimmen. Die Beurkundung des Kaufvertrags ist einer der größten Kostenpunkte, die beim Hauskauf entstehen. Die Notargebühren für die Beurkundung richten sich nach der Höhe des Kaufpreises und sind in der Gebührenordnung für Notare (GNotKG) festgelegt. Üblicherweise machen die Kosten für die Beurkundung etwa 1 % des Kaufpreises aus.

Grundschuldbestellung

Die Grundschuldbestellung ist ein weiterer zentraler Punkt, der Notarkosten verursacht. Die Grundschuld dient zur Absicherung des Darlehens, das in den meisten Fällen zur Finanzierung des Hauskaufs aufgenommen wird. Die Grundschuld wird ebenfalls notariell beurkundet und im Grundbuch eingetragen. Die Kosten für die Beurkundung und Eintragung der Grundschuld belaufen sich typischerweise auf 0,5 % bis 1 % des Darlehensbetrags.

Auflassungsvormerkung

Die Auflassungsvormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der sicherstellt, dass das Grundstück oder die Immobilie nach Abschluss des Kaufvertrags nicht an einen anderen Käufer verkauft werden kann. Diese Vormerkung dient dem Schutz des Käufers und muss ebenfalls vom Notar veranlasst werden. Die Kosten für die Auflassungsvormerkung sind relativ gering und machen etwa 0,5 % des Kaufpreises aus.

Grundbucheintrag

Nach der Beurkundung des Kaufvertrags und der Grundschuldbestellung erfolgt der Eintrag ins Grundbuch. Der Grundbucheintrag ist notwendig, um den Eigentumswechsel offiziell zu machen. Die Kosten für den Grundbucheintrag richten sich ebenfalls nach dem Kaufpreis und betragen in der Regel 0,5 % bis 1 % des Kaufpreises.

Zusätzliche Kosten

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto wird in einigen Fällen eingerichtet, um den Kaufpreis sicher zu verwahren, bis alle Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind. Dies ist besonders dann sinnvoll, wenn der Kaufpreis durch mehrere Parteien oder unter bestimmten Bedingungen gezahlt wird. Die Gebühren für ein Notaranderkonto können variieren und sollten mit dem Notar individuell besprochen werden.

Beratungs- und Betreuungskosten

Zusätzlich zu den oben genannten Kosten können weitere Gebühren für umfangreiche Beratungen und besondere Betreuungsleistungen des Notars anfallen. Diese Kosten entstehen beispielsweise, wenn der Notar zusätzliche Aufgaben übernimmt, wie die Klärung komplexer rechtlicher Fragen oder die Betreuung von besonderen Vertragsgestaltungen. Diese Kosten sind ebenfalls in der Gebührenordnung für Notare geregelt und können je nach Aufwand unterschiedlich hoch ausfallen.

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Beispiele für Notarkostenberechnung

Um die entstehenden Notarkosten besser nachvollziehen zu können, werden im Folgenden einige Beispielrechnungen dargestellt. Diese orientieren sich an unterschiedlichen Kaufpreisen und Darlehensbeträgen:

  • Beispiel 1: Bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro und einem Darlehen von 250.000 Euro können die Notarkosten insgesamt etwa 4.500 bis 6.000 Euro betragen.
  • Beispiel 2: Bei einem Kaufpreis von 500.000 Euro und einem Darlehen von 400.000 Euro liegen die Notarkosten zwischen 7.500 und 10.000 Euro.

In diesen Beispielen sind alle wesentlichen Notarkosten berücksichtigt, einschließlich der Beurkundung des Kaufvertrags, der Grundschuldbestellung, der Auflassungsvormerkung und des Grundbucheintrags.

Fazit

Die Notarkosten beim Hausbau sind ein unvermeidlicher Teil des Immobilienerwerbs in Deutschland. Auch wenn sie nicht verhandelbar sind, gibt es Möglichkeiten, die Gesamtkosten durch eine sorgfältige Planung und Auswahl der notariellen Leistungen zu beeinflussen.

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