Die Nutzungsfläche nach DIN 277 ist ein zentraler Begriff im Bereich der Wohn- und Gebäudeflächenberechnung, der vor allem von Architekten, Planern und Fachpersonen aus der Immobilienbranche verwendet wird. Doch was bedeutet dieser Begriff genau, und warum ist er für Sie als Mieter, Haus- oder Wohnungsbesitzer relevant? Kurz gesagt, definiert die DIN 277, wie die Flächen eines Bauwerks systematisch erfasst und kategorisiert werden. Dieses Wissen ermöglicht es Ihnen, die Aufteilung und Nutzung Ihres Eigentums präzise zu verstehen.
DIN 277 aufgeschlüsselt
Die DIN 277-Norm teilt die Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau in verschiedene Kategorien auf und bietet damit eine Methode zur einheitlichen Flächenberechnung. Ein Bauwerk wird dabei in die Brutto-Grundfläche (BGF) unterteilt, die alle Flächen des Bauwerks einschließlich der Wände und Konstruktionselemente umfasst. Die BGF setzt sich aus der Netto-Grundfläche (NGF) und der Konstruktions-Grundfläche (KGF) zusammen. Während die KGF Flächen für Konstruktionselemente wie Wände und Stützen bezeichnet, umfasst die NGF die restlichen, für die Nutzung vorgesehenen Flächen.
Nutzungsfläche laut DIN 277 im Detail
Innerhalb der Netto-Grundfläche spielt die Nutzungsfläche (NUF) eine entscheidende Rolle. Sie umfasst Flächen, die für bestimmte Zwecke vorgesehen sind – sei es zum Wohnen, Arbeiten oder für andere spezifische Tätigkeiten. Diese werden weiter in Kategorien wie Wohnen und Aufenthalt, Büroarbeit, Produktion und Forschung, Lagern und Verkaufen, Bildung und Kultur, sowie Heilen und Pflegen unterteilt. Die NUF ist somit ein vielseitiger Begriff, der verschiedene Nutzungsarten innerhalb eines Gebäudes beschreibt.
Die Netto-Grundfläche eines Gebäudes, gemäß DIN 277, ist in drei Hauptkategorien gegliedert: Nutzungsfläche (NUF), Technische Funktionsfläche (TF) und Verkehrsfläche (VF). Die Nutzungsfläche ist für spezifische Zwecke reserviert und umfasst diverse Untergruppen:
- Wohnen und Aufenthalt: Hierunter fallen Räume wie Wohnzimmer, Küchen und Gemeinschaftsräume.
- Büroarbeit: Dies betrifft Arbeitsbereiche wie Großraumbüros oder Büroräume.
- Produktion und Forschung: Zu dieser Kategorie gehören Werkhallen, Labore und ähnliche Räumlichkeiten.
- Lagerung und Verkauf: Lager, Verkaufsräume und Kühlräume sind hier einzuordnen.
- Bildung und Kultur: Dazu zählen Bildungseinrichtungen, Kinos und Sportstätten.
- Heilen und Pflegen: Hierunter fallen medizinische und pflegerische Einrichtungen wie Behandlungsräume.
- Sonstige Nutzungen: Diese Kategorie beinhaltet Räume wie Garagen oder Sanitärräume.
Die technische Funktionsfläche ist für Anlagen der Gebäudetechnik und Versorgungseinrichtungen vorgesehen. Verkehrsflächen sind allen Nutzern zugängliche Bereiche wie Eingangshallen oder Flure. Diese Unterteilung ermöglicht eine detaillierte Planung und Nutzung der Gebäudeflächen.
Besonderheit bei der Nutzungsfläche nach DIN 277
Eine Besonderheit der Nutzungsfläche nach DIN 277 liegt in der Möglichkeit, Flächen weiter zu untergliedern, abhängig von ihrer spezifischen Nutzung. So werden beispielsweise Bewegungsflächen in einem Handwerksbetrieb, die eine Maschinenhalle mit einer Werkbankhalle verbinden, als Nutzungsfläche klassifiziert. Ebenso werden Räume, die einer wechselnden Nutzung unterliegen, nach ihrer hauptsächlichen Nutzung benannt. Diese Flexibilität ermöglicht eine präzise und bedarfsgerechte Klassifizierung von Flächen innerhalb eines Gebäudes.
Berechnung der Nutzungsfläche NUF nach DIN 277
Für die Berechnung der Nutzungsfläche NUF werden die Maße zwischen den Baukonstruktionen in Bodenhöhe herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass dekorative Elemente wie Sockelleisten nicht berücksichtigt werden. Die Ermittlung der NUF kann direkt aus dem Bauplan abgelesen oder durch Messungen vor Ort erfolgen, wobei zu bedenken ist, dass reale Maße von den geplanten Maßen abweichen können. Diese präzise Methode der Flächenberechnung ermöglicht eine genaue Bestimmung der Nutzungsflächen, was für die Planung und Nutzung von Immobilien von großer Bedeutung ist.