Wie funktioniert das Kenntnisgabeverfahren?

Das Kenntnisgabeverfahren, ein Begriff, der im Bereich des Bauwesens eine zentrale Rolle spielt, ist für viele außerhalb dieser Branche oft ein Buch mit sieben Siegeln. In diesem Artikel widmen wir uns der Entschlüsselung dieses Verfahrens, um ein klares Verständnis darüber zu schaffen, was es bedeutet, wie es funktioniert und warum es für Bauherren und Architekten von Bedeutung ist.

Wie funktioniert das Kenntnisgabeverfahren
Wie funktioniert das Kenntnisgabeverfahren

Was ist das Kenntnisgabeverfahren?

Das Kenntnisgabeverfahren, auch bekannt unter den Bezeichnungen Bauanzeige-, Freistellungsverfahren oder Genehmigungsfreistellung, stellt eine vereinfachte Form der Baugenehmigung dar. Es ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Durchführung von Bauvorhaben, ohne dass eine formelle Baugenehmigung erforderlich ist. Dieses Verfahren kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn es sich um weniger komplexe Bauvorhaben handelt, die bestimmte, von den jeweiligen Landesbauordnungen festgelegte Kriterien erfüllen.

Im Kern des Kenntnisgabeverfahrens steht die Idee, den bürokratischen Aufwand für bestimmte Bauvorhaben zu reduzieren und die Realisierung von Bauprojekten zu beschleunigen. Bauherren müssen dabei das Bauvorhaben der zuständigen Behörde lediglich zur Kenntnis geben. Die Behörde prüft dann nicht die Einhaltung sämtlicher baurechtlicher Vorschriften, sondern beschränkt sich auf eine Überprüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel.

Es ist wichtig zu verstehen, dass das Kenntnisgabeverfahren nicht für alle Bauvorhaben anwendbar ist. Die genauen Bedingungen und Einschränkungen variieren je nach Bundesland und lokalen Bauvorschriften. Typischerweise sind kleinere Bauvorhaben wie Einfamilienhäuser oder bestimmte Anbauten für dieses Verfahren geeignet, während größere, komplexere Projekte wie Mehrfamilienhäuser oder gewerbliche Bauten einer regulären Baugenehmigung bedürfen.

Mit dem Plan7Architekt lassen sich Grundriss erstellen, die für eine Baugenehmigung benötigt werden
Mit dem Plan7Architekt lassen sich Grundriss erstellen, die für eine Baugenehmigung benötigt werden

Unterschiede zwischen Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist ein formeller Prozess, bei dem die Baubehörde die Einhaltung aller relevanten baurechtlichen und planungsrechtlichen Vorschriften prüft. Dieses Verfahren ist für größere und komplexere Bauvorhaben vorgesehen, bei denen eine detaillierte Überprüfung notwendig ist, um die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Einhaltung städtebaulicher Vorgaben zu gewährleisten.

Das Kenntnisgabeverfahren hingegen ist eine vereinfachte Form der Baugenehmigung. Hierbei wird das Bauvorhaben der Behörde lediglich zur Kenntnis gebracht. Die Behörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, führt aber keine detaillierte Prüfung der Einhaltung aller baurechtlichen Vorschriften durch. Dieses Verfahren ist für kleinere Bauvorhaben gedacht, die ein geringeres Risiko für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen.

Wichtige Unterschiede in Bezug auf Ablauf, Zeitrahmen und Verantwortung

Der Ablauf im Baugenehmigungsverfahren ist umfassender und zeitaufwendiger. Es erfordert die Einreichung detaillierter Unterlagen, wie Baupläne, Berechnungen und Nachweise. Die Baubehörde prüft diese Unterlagen gründlich, was mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen kann. Im Kenntnisgabeverfahren hingegen ist der Ablauf gestrafft. Die Unterlagen werden auf Vollständigkeit überprüft, und sofern keine offensichtlichen Mängel vorliegen, kann mit dem Bau schneller begonnen werden.

Der Zeitrahmen unterscheidet sich ebenfalls erheblich. Während das Baugenehmigungsverfahren Monate dauern kann, ermöglicht das Kenntnisgabeverfahren oft einen Baubeginn innerhalb weniger Wochen nach Einreichung der Unterlagen.

In Bezug auf die Verantwortung liegt beim Baugenehmigungsverfahren ein Großteil der Prüf- und Sicherheitsverantwortung bei der Baubehörde. Im Kenntnisgabeverfahren hingegen übernimmt der Bauherr eine größere Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften, da die Behörde keine umfassende Prüfung vornimmt.

Bruttofläche berechnen nach DIN 277
Im Plan7Architekt werden Bruttoflächen automatisch berechnet

Ablauf des Kenntnisgabeverfahrens

Schritt-für-Schritt-Erklärung des Verfahrens

  1. Vorbereitung der Unterlagen: Zunächst muss der Bauherr alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten. Dazu gehören in der Regel ein amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und gegebenenfalls weitere technische Nachweise. Diese Unterlagen müssen die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften belegen.
  2. Einreichung beim Bauamt: Die vorbereiteten Unterlagen werden bei der zuständigen Baubehörde eingereicht. Hierbei handelt es sich um eine “Kenntnisgabe” des Bauvorhabens, nicht um einen Antrag auf Baugenehmigung.
  3. Prüfung der Unterlagen: Die Baubehörde prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und offensichtliche Mängel. Eine detaillierte Prüfung, wie sie im Baugenehmigungsverfahren üblich ist, findet nicht statt.
  4. Bestätigung und Baubeginn: Nachdem die Behörde die Vollständigkeit der Unterlagen bestätigt hat, kann der Bauherr in der Regel innerhalb einer kurzen Frist mit dem Bau beginnen. Diese Frist variiert je nach Bundesland und lokalen Vorschriften.

Notwendige Unterlagen und Formalitäten

Die genauen erforderlichen Unterlagen können je nach Bundesland und Art des Bauvorhabens variieren. Typischerweise gehören dazu:

  • Amtlicher Lageplan
  • Bauzeichnungen mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Baubeschreibung
  • Technische Nachweise (z.B. Standsicherheitsnachweis)

Es ist wichtig, dass diese Unterlagen vollständig und korrekt sind, da sie die Grundlage für die Kenntnisgabe bilden.

Zeitrahmen und Fristen

Der Zeitrahmen für das Kenntnisgabeverfahren ist deutlich kürzer als beim Baugenehmigungsverfahren. In der Regel kann der Bauherr wenige Wochen nach Einreichung der Unterlagen mit dem Bau beginnen. Die genauen Fristen variieren je nach lokalen Vorschriften, liegen aber häufig bei etwa einem Monat.

Haus mit mehreren Giebeln im Plan7Architekt geplant
Haus mit mehreren Giebeln im Plan7Architekt geplant

Verantwortung und Haftung im Kenntnisgabeverfahren

Wer trägt die Verantwortung und Haftung?

  1. Bauherr: Der Bauherr trägt die Hauptverantwortung dafür, dass das Bauvorhaben den baurechtlichen Vorschriften entspricht. Im Kenntnisgabeverfahren wird davon ausgegangen, dass der Bauherr oder die von ihm beauftragten Fachleute (wie Architekten oder Ingenieure) die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherstellen.
  2. Planer und Architekten: Diese Fachleute sind verantwortlich für die Erstellung der Baupläne und Unterlagen, die den baurechtlichen Anforderungen entsprechen müssen. Sie tragen eine wesentliche Verantwortung dafür, dass das Bauvorhaben den Vorschriften gemäß geplant und umgesetzt wird.
  3. Sachverständige: In einigen Fällen können auch Sachverständige involviert sein, die spezifische Aspekte des Bauvorhabens, wie beispielsweise die Standsicherheit, prüfen und bestätigen.

Unterschiede zur Verantwortung im Baugenehmigungsverfahren

Im Baugenehmigungsverfahren übernimmt die Baubehörde durch die detaillierte Prüfung der eingereichten Unterlagen eine größere Verantwortung für die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften. Im Kenntnisgabeverfahren hingegen liegt diese Verantwortung primär beim Bauherrn und den von ihm beauftragten Fachleuten. Die Baubehörde beschränkt sich auf die Überprüfung der Vollständigkeit der Unterlagen und offensichtlicher Mängel.

Diese Verschiebung der Verantwortung bedeutet für den Bauherrn nicht nur eine größere Freiheit in der Umsetzung seines Bauvorhabens, sondern auch eine erhöhte Verantwortung für die Einhaltung aller relevanten Vorschriften und Normen. Es ist daher essenziell, dass Bauherren und ihre Fachleute sich dieser Verantwortung bewusst sind und entsprechend sorgfältig agieren.

Im Plan7Architekt können Gebäude jeder Größenordnung geplant werden
Im Plan7Architekt können Gebäude jeder Größenordnung geplant werden

Beispiele für Bauvorhaben, die im Kenntnisgabeverfahren abgewickelt werden können

  1. Wohngebäude der Gebäudeklassen 1 bis 3: Dazu zählen in der Regel Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und kleinere Mehrfamilienhäuser. Diese Gebäude weisen eine geringere Komplexität und ein niedrigeres Risiko in Bezug auf baurechtliche Anforderungen auf.
  2. Sonstige Gebäude der Gebäudeklassen 1 und 2: Hierunter fallen beispielsweise kleinere gewerbliche Bauten oder Bürogebäude, die keine hohen Anforderungen an den Brandschutz oder andere spezifische baurechtliche Vorschriften stellen.
  3. Nebengebäude und Nebenanlagen: Dazu gehören beispielsweise Garagen, Gartenhäuser oder kleinere Lagergebäude, die in direktem Zusammenhang mit einem Hauptgebäude stehen.

Grenzen und Einschränkungen des Verfahrens

Das Kenntnisgabeverfahren ist nicht für alle Bauvorhaben geeignet. Es gibt klare Grenzen, die beachtet werden müssen:

  • Sonderbauten: Große, komplexe Bauvorhaben wie Hochhäuser, Krankenhäuser oder Schulen sind aufgrund ihrer Komplexität und der höheren Anforderungen an Sicherheit und öffentliches Interesse vom Kenntnisgabeverfahren ausgeschlossen.
  • Öffentliche Zugänglichkeit: Gebäude, die für eine größere Anzahl von Personen zugänglich sind oder eine bestimmte Größe überschreiten, fallen in der Regel nicht unter das Kenntnisgabeverfahren.
  • Baurechtliche Einschränkungen: In bestimmten Fällen, wie bei Bauten in Schutzgebieten oder bei Vorhaben, die besondere baurechtliche Anforderungen stellen, ist das Kenntnisgabeverfahren nicht anwendbar.

Diese Beispiele und Einschränkungen zeigen, dass das Kenntnisgabeverfahren eine sinnvolle Option für eine Reihe von Bauvorhaben sein kann, jedoch nicht universell einsetzbar ist. Es ist wichtig, dass Bauherren und Planer die spezifischen Anforderungen und Grenzen dieses Verfahrens verstehen und berücksichtigen.

Bauprojekte mit Kenntnisgabeverfahren planen im Plan7Architekt

Mit Plan7Architekt können Sie professionelle Baupläne erstellen, die auch für das Kenntnisgabeverfahren geeignet sind, bei dem bestimmte Bauvorhaben angezeigt statt genehmigt werden. Die Software bietet Ihnen umfassende 2D- und 3D-Planungsfunktionen und ermöglicht eine präzise Gestaltung nach den erforderlichen Vorschriften. Dank des 14-tägigen Widerrufsrechts können Sie den Kauf risikofrei per E-Mail stornieren. Testen Sie Plan7Architekt und starten Sie Ihre Planung mit den passenden Bauunterlagen!

Planen Sie Ihr Projekt mit dem Plan7Architekt

Der Plan7Architekt Pro 3 für 179,99 Euro

Sie müssen keine Vorkenntnisse haben, denn die Software wurde speziell für Laien entwickelt. Die Vorgehensweise der Planung in 5 einfachen Schritten:

1. Wände zeichnen

Grundriss mit markierten Wänden, die umgebaut wurden2. Fenster & Türen

Die Fensternische ist rot markiert und kann im Plan7Architekt individuell eingestellt werden3. Stockwerke & Dach

Dacheditor im Plan7Architekt4. Texturen & 3D Objekte

3D Visualisierung einer alten Villa im Plan7Architekt5. Plan für den Bauantrag

In der Pro Version vom Plan7Architekt sind alle Funktionen enthalten, um Unterlagen für einen Bauantrag zu erstellen

  • – Deutsche & europäische Baustandards
  • – Auf 3 PCs gleichzeitig nutzbar
  • – Austausch mit dem Architekten möglich
  • – Umfangreiches Benutzerhandbuch
  • – Regelmäßige Updates
  • – Video-Tutorials
  • – Millionen 3D Objekte

Die 3 Plan7Architekten

  • 49.99€
  • (Letztes Update: November 2023)

  • Geeignet für kleine Hobby-Projekte

    keine Gartenplanung und nur eine eingeschränkte Grundrisserstellung mit wenigen Wandarten

  • 17 Bewertungen


  • 99,99€
  • (Letztes Update: November 2023)

  • für mittelgroße Projekte

    uneingeschränkte Grundrisserstellung & Gartenplanung

    keine Exportmöglichkeiten an den Architekten und keine Planerstellung für den Bauantrag

  • 35 Bewertungen


  • 179,99€
  • (Letztes Update: November 2023)

  • für Projekte jeder Größe

    Import & Export für die Zusammenarbeit mit einem Architekten

    Planerstellung für echte Bauanträge nach deutschen & europäischen Baustandards

    viel größerer Funktionsumfang als in den beiden anderen Versionen

  • 132 Bewertungen


Blog » Grundriss-Ratgeber » Wie funktioniert das Kenntnisgabeverfahren?